Wir sind umgezogen! Ab dem 7.8.2023 freuen wir uns, Sie in den schönen neuen Räumen in der Barer Straße 1A, 80333 München, 4. OG, begrüßen zu dürfen!

Mietrecht in München

Fachanwältin Carmen Wenz-Winghardt berät Sie gerne

Mietrechtliche Beratung und Vertretung aufgrund langjähriger Erfahrung außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Überprüfung der Miethöhe
  • Kündigungen
  • Mietaufhebungsvereinbarungen
  • Änderung des Mietvertrages, insbesondere nach Trennung/Scheidung

Tätigkeitschwerpunkt Erbrecht

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

Nicht nur im Zusammenhang mit dem Familienrecht berate und vertrete ich Sie, nein auch bei letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge, Bestimmung von Aufenthalt und Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder).
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung.

Rufen Sie mich hierzu einfach an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei.
Hier können Sie sich eine Vollmacht als PDF Datei herunterladen, ausfüllen und im Falle einer Mandatserteilung an mich zurücksenden.

Honorar

Die Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, anhand des gesetzlichen bzw. vereinbarten Streitwertes, oder über das vereinbarte Stundenhonorar abgerechnet.

Die Erstberatungsgebühr richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Hier können Sie sich ein Formular zur Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe nebst Hinweisblatt für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe herunterladen. In diesem Fall bringen Sie bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.